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MeinungsBlog

Montag, 18. März 2013

Todesstrafe in Deutschland - die Angst der Politik

Es gibt sie wirklich noch, die Strafe, die dem Leben von Staatsseite her ein Ende bereitet.

||„Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.“|| heisst es im hessischen Landesrecht. Da Bundesrecht über Landesrecht steht, ist dieses Gesetz de facto überholt. 

Aber warum wird das Gesetz nicht umgeschrieben? Weil 
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man dafür das Volk fragen müsste. Und davor hat die Politik, wie immer Angst:
||Die Erklärung von Politikern, warum dieser Satz nicht aus der Verfassung gestrichen wird, verblüfft etwas: Man hat scheinbar Angst, dass die Bevölkerung bei einer Abstimmung für die Beibehaltung der Todesstrafe stimmen würde. „Stellen Sie sich vor, kurz vor der Abstimmung ermordet jemand ein Kind. Und beim Votum stimmt dann eine aufgebrachte Mehrheit dafür, doch die Todesstrafe in der Verfassung zu belassen,“ sagte der hessische Justizminister einer Tageszeitung. Das wäre gesellschaftspolitisch ein sehr gefährliches Signal, auch wenn es nichts daran ändern würde, dass das Bundesrecht über der hessischen Verfassung steht.||
berichtet unnützes Wissen. Noch Fragen?

1 Kommentar:

  1. Und genau aus diesem Grunde, werden die Politiker auch niemals eine verfassungsgebene Nationalversamlung einberufen.Die Angst ist zu groß! Dann wird es nämlich Volkes Stimme sein, die zu Papier gebracht wird und nicht die der Oligarchen!

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