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MeinungsBlog

Freitag, 15. Juni 2012

Leistungsschutzrecht = Blogsterben

Es war ja klar - zur Fussball-EM-Zeit werden Gesetze durchgewinkt, die sonst kaum möglich waren. In der allgemeinen Verwirrung um ESM und Co. ist es der BRD-Staatsführung klammheimlich möglich die Grundrechte zu beschneiden; so hofft Berlin.
Was stört heutzutage eine demokratische Regierung, in Zeiten von Krisen, Teppichimporten und Demonstrationen? Genau, die persönliche Meinung der Untertanen. Und diese bildet sich nur, wenn sich der Bürger bilden kann. Vor allem, wenn diese Bildung staatsunabhängig stattfindet.

Ähnlich wie die Musikbranche ist auch die Printpresse auf der Schotterpiste gelandet: Kleinverlage steigern ihre Auflage, Meinungsführer bleiben im Kiosk liegen. Der Leser informiert sich lieber im Internet, auch abseits der Meinungsautobahn.

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So kann er hier die BILD, Welt und die taz nacheinander lesen, um selbst eine Meinung zu bilden. Oft greifen die Leser auch auf Onlinezeitungen, wie den Preußischen Anzeiger, zurück, oder auf Blogs, wie diesen hier. Damit ist bald Schluß, denn im Netz nutzt man gern Passagen von anderen Autoren um seine Meinung zu untermauern. Ähnlich wie bei wissenschaftlichen Arbeiten, baut so eine Meinung auf die andere auf. Natürlich unterlegt ein guter Autor die Auszüge mit Quellenverweis, am besten per Link. Somit kann der Leser auch den Originalbericht lesen - und entdeckt so zum Teil Zeitungsbeiträge von Zeitungen, die er sonst nicht lesen würde. Der Vorteil liegt auf der Hand:

Zeitungsseiten erreichen so noch mehr Leser als sonst: gut für das Autorenego, gut für die Werbebranche.

Doch genau hier liegt auch der Nachteil, so die Verlage. Denn Google verdient Geld per Googlenews, ohne einen Redakteur oder Schreiberling zu beschäftigen. Den Kontent erwirtschaftet ein anderer. Das was eigentlich der Vorteil von Suchmaschinen ist, soll umgedreht werden und als böse deklariert werden. Doch das neue Gesetz mit dem Arbeitstitel Leistungsschutzrecht wird nicht gegen Google angewandt werden:

Zum einen sieht es vor, dass man Lizenzen erwerben kann, um eben Beitragsinhalte zu kopieren. Zum anderen wird Google und Co. auf dieses Gesetz husten. Eher wird an den Bloggern geschraubt: Abmahnanwälte sind schon ganz heiss darauf Briefe und Rechnungen verschicken zu können. Das Blogsterben beginnt und die großen Medien erhoffen sich einen Zulauf. Dadurch könnten Gesetze, wie einst von Frau Özkan vorgeschlagene, durchgesetzt werden. Eine Gleichschaltung der Medien beginnt. Wie man das als Volkes Wille oder Fortschritt erklären will? Einfach nur mit dem bösen "Google".
Das Leistungsschutzrecht schützt allerdings nur einseitig - BILD und WELT und taz dürften sich nach dem vorliegendem Gesetzesentwurf weiterhin an Blogs bedienen. Eine Lizenz oder ähnliches wird nicht vorgesehen - auch keine Bezahlungsintensivität anderer Möglichkeiten. Wie man das begründet?

Ferner wird wieder ein Unterschied gemacht zwischen "privatem" und "geschäftlichem" Internetauftritt - dessen Unterschied bis heute noch nicht endgültig geklärt zu sein scheint. Ist ein Autor bei seinem Blog privat, auch wenn er Teile seines Blogs zur Arbeit nutzt? Ist eine Werbeanzeige schon ein Geschäft?

Darüber kann der Gesetzgeber nicht urteilen - er will aber darüber urteilen, ob eine Leistung geschützt werden muss, obwohl diese Leistung gefördert wird? Komische Theorie - aber in Berlin erscheint so etwas logisch, wenn die Verlagslobby es will.

Weitere Informationen zu dem Gesetz und Abmahnungen finden Sie hier und hier und hier.



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