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Freitag, 30. März 2012

in den Tod gerannt

Heute stehle ich mir mal einen Text. Bitte lesen Sie diesen aufmerksam:


September 2011: Zwei junge Kurden pöbeln einen 23jährigen auf einem Berliner U-Bahnhof an. Fragen nach Zigaretten und zetteln eine Schlägerei an.
Der junge Mann italienisch-bulgarischer Herkunft will flüchten. Er rennt aus dem U-Bahnhof. Die beiden Angreifer hinterher. In Panik läuft Giuseppe M. auf die Straße. Dort wird er von einem Auto erfaßt und gegen einen Laternenmast geschleudert. Der 23jährige stirbt noch am Unfallort. Die beiden Täter Ali T. (21) und Baris B. (22) machen sich in einem Taxi davon.


Beide sind keine Unbekannten, sondern bereits wegen Raub und Körperverletzung aufgefallen. Doch der Vorsitzende Richter, der ihren Fall an diesem Donnerstag verhandelte, meint es dennoch gut mit ihnen. Giuseppe M. sei irgendwie ja auch ein bißchen selbst schuld an seinem Tod: „Es war eine Flucht Hals über Kopf. Wenn er etwas langsamer gelaufen wäre, wäre es nicht passiert“. Zudem seien die beiden Angeklagten geständig gewesen und hätten Reue gezeigt. Ali T. erhält zwei Jahre auf Bewährung, Baris B. vier Monate.
Es ist müßig zu betonen, wie das Urteil wohl ausgefallen wäre, wäre Giuseppe M. nicht von zwei Kurden, sondern von Rechtsextremisten in den Tod gehetzt worden. Und es stellt sich einmal mehr die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, wenn in einem Rechtssystem Meinungsdelikte mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden, der gewaltsam herbeigeführte Tod eines jungen Mannes dagegen als „Verkettung unglücklicher Umstände“ abgetan wird.


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:werbung ende


Dem Text ist kaum etwas hinzuzufügen. - Und, man möge es mir verzeihen, wenn ich erst jetzt, nachträglich, Ihnen die Quelle verrate: Autor Felix Krautkrämer verfasste diesen Bericht für die Junge Freiheit. Nachzulesen an dieser Stelle.

Warum den Autor und die Zeitung in Nachtrag? Ganz einfach. Hätte ich vorweg diese Quelle genannt, hätte sich so mancher gleich gedacht "Ach von denen ... die schreiben ja sowieso nur neorechtspopulitisch" usw.. Schliesslich wurde uns das lange genug in den Köpfen eingetrichtet. Um diese Vormeinung; oder besser Vorurteil, noch besser Meinungsrassismus; nicht aufkommen zu lassen, habe ich den Namen und die Zeitung erst im nachhinein erwähnt.
Ich hoffe der Autor und die Zeitung haben nichts dagegen. Und verzeihen mir den kleinen "Diebstahl" und die Unhöflichkeit. Danke.


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1 Kommentar:

  1. Warum hat der Richter nicht auch noch das nächste Fehlverhalten des Opfers angemahnt, nämlich sich überhaupt in die Nähe dieser "Menschen" zu begeben? Wie konnte er nur den U-Bahnbereich betreten, trotz des Wissens des Aufenthalts dort der Kulturbereicherer?

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