Viele öffentliche Stellen hätten auf Beanstandungen seines Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz () nicht reagiert, kritisierte Weichert am Dienstag in Kiel. Anders als im Bereich der Privatwirtschaft - dort sind zum Beispiel Bußgelder möglich - könne das ULD gegen öffentliche Stellen letztlich nur folgenlose „Beanstandungen“ aussprechen.Laut Weichert blieben Aufforderungen an die Staatskanzlei und die Industrie- und Handelskammer, zur Rechtsklärung Feststellungsklagen gegen das ULD beim Verwaltungsgericht einzulegen, ohne Resonanz. Und das Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium sowie das Innenministerium hätten die Bitte, im Rahmen der datenschutzkonforme Zustände wiederherzustellen, nicht befolgt.schreibt die HAZ online.
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Weichert möchte die Betreiber von Facebook Fanpages haftbar machen. Dabei können die Betreiber einer solchen Seite, ähnlich wie bei der Einbindung von "Gefällt mir" Buttons, keine Änderung von Datenspeicherungen erwirken. Nach Weicherts Rechtsauffassung würden deutsche Fanpage-Betreiber die Daten, welche Facebook aufnimmt, illegal in die USA senden. Solche Datenspeicherungen und Versendungen seien nicht mit dem deutschen Gesetz in Einklang zu bringen.Da nicht davon auszugehen ist, dass Facebook sich darum kümmert, was der Datenschützer von der Küste meint, würde, wie immer der kleine Mann bestraft werden.
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