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Donnerstag, 4. August 2011

Geld für Mörder?

  Rechtsstaat BRD ? 
Der Sachverhalt:
Da entführt jemand ein Kind, ermordet dieses später. Dann sitzt er in Untersuchungshaft und wird zur Aussage gezwungen. Punkt aus.
Gegenlicht:
Der Polizist bedroht den Kindesentführer um ein Leben zu retten. Ihm ist unbekannt, dass dieses Leben nicht mehr ist.

Vor Gericht zieht der Mörder und will Schmerzensgeld für die angedrohte Folter. Und bekommt 3000 Euro.
Ich sehe die Stammtische, hätten wir noch welche, ... Ich sehe die Foren und Social Networks schon explodieren. Geld für einen Mörder?

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Zuerst, die Bundesrepublik behauptet immer ein Rechtsstaat zu sein. Wird einer verletzt, aus welchem Grund auch immer, soll der Täter für das Opfer aufkommen. Schmerzensgeld und dergleichen. Wird ihm das angedroht, können auch darüber, durch (Spät)Folgen Wunden auftreten. Also steht ihm das selbe Recht zu.
Ferner sollte jeder Mensch vor Gericht gleichgestellt sein.

Aus dieser Sicht, hat die Klage des Mörders wegen Folter (-androhung) und dessen Folgen ein Recht. Die Frage ist, was wiegt schwerer? Die Folter (-androhung) oder ein Leben?

n24 führt aus:
Die Zahlungen stünden Gäfgen zu, weil seine Menschenwürde bei einem Verhör im Jahr 2002 verletzt worden sei, urteilten die Richter am Landgericht in Frankfurt am Main.
Da der Kläger (Täter) bereits Verfahrenkostenbeihilfe bekam, war für Juristen klar, dass seine Schmerzensgeldklage erfolgreich sein könnte.
Und das Landgericht hat in soweit recht, wer seine Menschenwürde verletzt sieht, sollte Klagen dürfen - und wenn sich diese Verletzung der Würde darstellt Recht bekommen. Das macht einen Rechtsstaat aus.

Ich bin gespannt was die Anwaltsseiten zu diesem Fall in den nächsten Tagen schreiben werden. Erstrecht wenn es eine schriftliche Urteilsverkündung gibt.

Das man solche Täter als Kläger wiedersieht ist ein Paradoxum der Rechtsschreibung. Jedoch sachlich gesehen richtig.
Ob solch einem Menschen, der andere umbringt, der Kinderleben auslöscht; ob Kinderschänder, Vergewaltigern und dergleichen überhaupt noch alle (Menschen-) Rechte zustehen sollten, steht auf einem anderen Blatt.

Die Konsequenz:
Er hat Recht bekommen. Er wird die 3000 Euro bekommen. Doch sollten ihm diese für den Polizeieinsatz, für die Unterbringung im Knast, für die Gerichtskosten und für die sonstigen Kosten, die seine Tat hervorgerufen hat, wieder abgezogen werden. Die restliche fehlende Summe der Kosten, darf er gern im Gefängnis erarbeiten. Zusätzlich sollten die Eltern ihn nun auf Entschädigung verklagen. Denn hier müsste das Gericht den selben Weg gehen. Denn diese Tat ist für die Eltern ebenso eine Folter - bis heute!

Wenn dies nicht passiert, könnten ähnliche Urteile für fast jeden Täter fallen. Und dann wäre unser Rechtssystem aus der Waage.

Eine Frage die bleibt:
Sind Mörder, Kinderschänder usw. Menschen? Haben sie Anspruch auf Menschenrecht?



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